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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung findet mindestens zwei Mal im Jahr statt. Teilnehmen können alle Einwohnerinnen und Einwohner der Politischen Gemeinde Hettlingen, abstimmen dürfen jedoch nur die Stimmberechtigten. Die Einladung wird jeweils vier Wochen vor der nächsten Gemeindeversammlung publiziert. Die Weisungen und Anträge der Behörden können der Hettlinger Zytig entnommen werden, welche in alle Haushaltungen verteilt wird. Akten, Anträge und Stimmregister liegen 14 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.

Kontakt

Matthias Kehrli
matthias.kehrli@hettlingen.ch

Ort

Mehrzweckhalle
Schulstrasse 14
8442 Hettlingen

Aufgaben

Die Gemeindeversammlung entscheidet über:

  1. Budget und Steuerfuss
  2. Jahresrechnung
  3. Grössere Kredite
  4. Neufassung und Änderung von Verordnungen

Kompetenzen

Rechtsetzungsbefugnisse

Die Gemeindeversammlung ist zuständig für den Erlass und die Änderung über:
  1. Arbeitsverhältnis Gemeindeangestellte
  2. Entschädigung Behördenmitglieder
  3. Polizeirecht
  4. Grundsätze Gebührenerhebung

Verwaltungsbefugnisse

Die Gemeindeversammlung ist zuständig für:
  1. Politische Kontrolle über Behörden, Verwaltung und weitere Träger öffentlicher Aufgaben
  2. Behandlung Anfragen und Abstimmung über Initiativen
  3. Ausgliederungen
  4. Abschluss und Änderung von Anschluss- und Zusammenarbeitsverträgen
  5. Verträge zu Gebietsänderungen
  6. Errichtung von Eigenwirtschaftsbetrieben

Finanzbefugnisse

Die Gemeindeversammlung ist zuständig für:
  1. Festsetzung Budget
  2. Festsetzung Gemeindesteuerfuss
  3. Kenntnisnahme Finanz- und Aufgabenplan
  4. Bewilligung von neuen einmaligen Ausgaben bis und mit Fr. 1'500'000 für einen bestimmten Zweck und von neuen wiederkehrenden Ausgaben bis und mit Fr. 300'000 für einen bestimmten Zweck
  5. Bewilligung von Zusatzkrediten für die Erhöhung von neuen einmaligen Ausgaben bis und mit Fr. 1'500'000 für einen bestimmten Zweck und von Zusatzkrediten für die Erhöhung von neuen wiederkehren-den Ausgaben bis und mit Fr. 300'000 für einen bestimmten Zweck
  6. Genehmigung Jahresrechnung
  7. Genehmigung von Abrechnungen über neue Ausgaben, die von den Stimmberechtigten an der Urne oder an der Gemeindeversammlung beschlossen worden sind
  8. Vorfinanzierung Investitionsvorhaben
  9. Veräusserung von Liegenschaften des Finanzvermögen im Wert von mehr als Fr. 2'000'000
  10. Investition in Liegenschaften des Finanzvermögens im Betrag von mehr als Fr. 2'000'000

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Datum Sitzung

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