| Anpassung Entschädigungen |
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| 21.07.2010 | |
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Anpassung Entschädigungen
Gemäss Art. 10 der Entschädigungsverordnung vom 23.11./3.12.2001 passt der Gemeinderat zu Beginn einer neuen Legislaturperiode die Behördenentschädigungen, die Sitzungs- und Taggelder und die Gemeindestundenlöhne an, sofern die seit der letzten Festsetzung aufgelaufene Teuerung - nach Massgabe der für das Staatspersonal geltenden Bestimmungen - mindestens 5 % beträgt.
Der Gemeinderat hat letztmals am 15. Mai 2007 die Entschädigungen der Behörden- und Kommissionsmitglieder sowie der nebenamtlichen Funktionäre überprüft und festgelegt.
Im Beobachtungszeitraum Dezember 2001 (ZIK 101.8) – Dezember 2009 (ZIK 108.5) war eine Gesamtteuerung des Zürcher Städteindex der Konsumentenpreise (ZIK) von 6.6 % zu verzeichnen. Die erwähnte Mindestlimite von 5 % wurde somit erreicht.
Die Ansätze werden im Rahmen der Gesamtteuerung für die Amtsperiode 2010 - 2014 um 6.6 % angepasst.
Die nächste Überprüfung erfolgt zu Beginn der Legislaturperiode 2014 – 2018.
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