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Rechnungsprüfungskommission, finanztechnische Prüfung der Jahresrechnung der Politischen Gemeinde |
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21.07.2010 |
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Mit Beschluss vom 31. Oktober 2006 übertrug der Gemeinderat für die Amtsperiode 2006 - 2010 die finanztechnische Prüfung der Jahresrechnung der Politischen Gemeinde Hettlingen an das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Revisionsdienste. Diese externe Vergabe erfolgte seinerzeit auf Antrag des Präsidenten der Rechnungsprüfungskommission.
Die finanztechnische Prüfung der Jahresrechnung umfasst die Kontrolle auf Ordnungsmässigkeit der Bestandesrechnung (Aktiven, Passiven, Bewertungen), der Laufenden Rechnung und der Investitionsrechnung. Bei der externen Vergabe konnte sich die Rechnungsprüfungskommission auf den entsprechenden Revisionsbericht stützen und musste die Jahresrechnung nur noch auf Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit kontrollieren. Die Überprüfung von Voranschlag und Spezialbeschlüssen erfolgte weiterhin durch die RPK.
Der neue Präsident der RPK ersuchte den Gemeinderat, da seine Behörde selber über die notwendige Fachkunde verfügt, die finanztechnische Prüfung der Jahresrechnung nun wieder selber durchzuführen.
Aufgrund der gegebenen gesetzlichen Voraussetzungen überträgt der Gemeinderat der neugewählten RPK für die Amtsdauer 2010 – 2014 die Ausführung der finanztechnischen Prüfung der Jahresrechnung.
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