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Antrag um Zustellung des baurechtlichen Entscheides

Während der 20-tägigen öffentlichen Auflage kann jedes ausgeschriebene Bauvorhaben bei der Gemeindeverwaltung Hettlingen eingesehen werden. Zur Einsichtnahme in die Projektpläne während der Ausschreibung ist jede Person berechtigt.

Begehren um die Zustellung des baurechtlichen Entscheids müssen innert der 20-tägigen Ausschreibungsdauer bei der Gemeindeverwaltung Hettlingen eingereicht werden (Planungs- und Baugesetz PBG, § 315 ff.). Wer den baurechtlichen Entscheid nicht rechtzeitig verlangt, hat das Rekursrecht verwirkt. Ein Einspracheverfahren sieht das Zürcherische Planungs- und Baugesetz nicht vor.

Die Zustellung des baurechtlichen Entscheids ist gebührenpflichtig (Fr. 50) und erfolgt eingeschrieben mit Rechnung. Bei Abwesenheit ist die Zustellung sicherzustellen.

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