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Plangenehmigungsgesuch für Starkstromanlagen, öffentliche Auflage - amtliche Publikation

30. Mai 2025

Plangenehmigungsgesuch für Starkstromanlagen:
Gemeinde: Hettlingen

Standort: 8442 Hettlingen

für:  

S-2528237.1
Transformatorenstation Hettlingen, Grund
- Neubau auf Parzelle Nr. 2200 in der Zone für öffentliche Bauten
- Einbau eines Transformators mit einer Leistung von 630 kVA jedoch mit optionaler Leistungserhöhung auf 1000 kVA gemäss ESTI-Publikation zu Transformatoren auswechseln, bulletin.ch 10 / 2017
Koordinaten: 2695426/ 1267350
 

L-2528236.1
16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Buech und Grund
- Neubau einer Kabelschutzrohranlage mit Anschluss an bestehendes Kabel in der Schulstrasse und Bau auf den Parzellen 1694, 1695, 2187, 2186 sowie 2200
- Kabelverlängerung und Einzug in die neue Kabelschutzrohranlage bis zur neuen Transformatorenstation Grund
Koordinaten: von 2695130/ 1267071 nach 2695424/ 1267347
 

L-0186255.2
16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Grund und Dorf
- Neubau einer Kabelschutzrohranlage mit Querung der Schulstrasse und Bau auf den Parzellen 1695, 2187, 2186 sowie 2200
- Kabelverlängerung und Einzug in die neue Kabelschutzrohranlage bis zur neuen Transformatorenstation Grund
Koordinaten: von 2695424/ 1267347 nach 2695518/ 1267043

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat haben die

Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ)
Deisrütistrasse 12
8472 Seuzach

  die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen liegen vom 30.05.2025 bis zum 30.06.2025 in der Gemeindeverwaltung Hettlingen, Bauamt, Stationsstrasse 27 in 8442 Hettlingen, während den Bürozeiten öffentlich auf.

Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/5341/4b97fe10f7 online zur Einsicht zur Verfügung.

Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.

Rechtliche Hinweise

Enteignungsbann

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Einsprachen, Einwände und Begehren

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

  1. Einsprachen gegen die Enteignung;
  2. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
  3. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
  4. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
  5. die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Frist: 30 Tage, Ablauf der Frist: 30.06.2025

 

Kontaktstelle:

Eidgenössisches Starkstrominspektorat

Planvorlagen

Luppmenstrasse 1

8320 Fehraltorf

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