Erneuerungswahlen Behörden Amtsdauer 2026 - 2030; Anordnung - Amtliche Publikation
Der 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2026 der Gemeindebehörden Hettlingen (Amtsdauer 2026 - 2030) wurde auf den 8. März 2026 festgesetzt.
Folgende Behörden sind gemäss Gemeinde- und Kirchenordnung sowie der Gesetzgebung über die politischen Rechte des Kantons Zürich zu wählen:
- 5 Mitglieder Gemeinderat und Präsidium
- 5 Mitglieder Primarschulpflege und Präsidium
- 5 Mitglieder Rechnungsprüfungskommission und Präsidium
- 5 Mitglieder Evangelisch-reformierte Kirchenpflege und Präsidium
Wählbar in den Gemeinderat und die Primarschulpflege ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Für die Wahl in die Rechnungsprüfungskommission ist der Wohnsitz im Kanton Zürich und für die Kirchenpflege die Mitgliedschaft in der Landeskirche Kanton Zürich massgebend.
Für das Vorverfahren müssen die Kandidierenden mit Namen, Vornamen (oder Rufname, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist), Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, einer allfälligen Parteizugehörigkeit sowie dem Hinweis neu/bisher auf den Wahlvorschlägen bezeichnet werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag pro Behörde unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden.
Die Wahlvorschläge sind der Gemeindeverwaltung bis spätestens am 3. Dezember 2025 einzureichen. Wahlvorschlagsformulare sind untenstehend abrufbar.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der erwähnten 1. Eingabefrist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die früheren Vorschläge geändert oder zurückgezogen, oder auch neue Vorschläge eingereicht werden.
Die vorgeschlagene(n) Person(en) werden als gewählt erklärt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt sind. Bei der Kirchenpflege wird das Verfahren mit gedrucktem Wahlzettel angewendet.
Ein allfälliger 2. Wahlgang wurde auf den 14. Juni 2026 festgesetzt. Für diesen können bis Mittwoch, 18. März 2026, 16.00 Uhr, (10 Tage nach dem 1. Wahlgang) bei der Gemeindeverwaltung die bestehenden Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue eingereicht werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
GEMEINDERAT HETTLINGEN
Zugehörige Objekte
| Name | |||
|---|---|---|---|
| Wahlvorschlag Gemeinderat (PDF, 75.34 kB) | Download | 0 | Wahlvorschlag Gemeinderat |
| Wahlvorschlag Primarschulpflege (PDF, 75.37 kB) | Download | 1 | Wahlvorschlag Primarschulpflege |
| Wahlvorschlag Rechnungsprüfungskommission (PDF, 75.47 kB) | Download | 2 | Wahlvorschlag Rechnungsprüfungskommission |
| Wahlvorschlag ref. Kirchenpflege (PDF, 61.96 kB) | Download | 3 | Wahlvorschlag ref. Kirchenpflege |