Dauernde Verkehrsanordnung - Schützenhausstrasse - Hettlingen und Henggart - Amtliche Publikation
Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Hettlingen hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
8442 Hettlingen und 8444 Henggart, Schützenhausstrasse
Auf der Zufahrtsstrasse zum Schützenhaus (Schiessanlage Witerig) ist das Fahren mit Lastwagen verboten. Ausgenommen Zubringerdienst.
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 04.01.2026
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich