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Erneuerungswahlen Behörden Amtsdauer 2026 - 2030; Definitive Wahlvorschläge Urnenwahl 08.03.2026 / Stille Wahl Gemeinderat - Amtliche Publikation

19. Dezember 2025

Auf die Wahlausschreibung vom 23. Oktober 2025 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder des Gemeinderats und dessen Präsidenten für die Amtsdauer 2026 - 2030 gleich viele Personen vorgeschlagen worden, wie Stellen zu besetzen sind. Die zunächst zur Wahl vorgeschlagenen Personen haben sich zudem in der zweiten Vorschlagsfrist nicht geändert. Damit sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt.

Bei den anderen Behörden liegen nach Ablauf der Eingabefristen für die am 8. März 2026 stattfindende Urnenwahl für die Amtsdauer 2026 - 2030 die unveränderten definitiven Wahlvorschläge gemäss Anhang vor.

Die Stimmberechtigten erhalten für die Urnenwahl einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind sowie eine Wahlanleitung.

Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

GEMEINDERAT HETTLINGEN

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Erneuerungswahlen 2026_def. Wahlvorschläge und stille Wahl GR_20251219 (PDF, 76.97 kB) Download 0 Erneuerungswahlen 2026_def. Wahlvorschläge und stille Wahl GR_20251219
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