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Dauernde Verkehrsanordnung Hünikerstrasse - Amtliche Publikation

27. April 2026

Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Hettlingen hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Hünikerstrasse, Parzellen-Nr. 1820 Das Parkieren von Fahrzeugen ist auf beiden Strassenseiten verboten.

Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung

Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 27.05.2026

Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

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