Dauernde Verkehrsanordnung Riethofstrasse - Amtliche Publikation
Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Hettlingen hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Riethofstrasse, Parzellen-Nr. 2315 Das Parkieren von Fahrzeugen ist auf beiden Strassenseiten verboten.
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 27.05.2026
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich