Steuerbezug
Für die laufende Steuerperiode erhält jeder Steuerpflichtige bis spätestens Ende Mai eine provisorische Rechnung aufgrund der letztbekannten Faktoren. Im darauffolgenden Kalenderjahr wird Ende Januar die Steuererklärung versendet. Nach deren Einreichung kann die Einschätzung erfolgen und die Schlussrechnung erstellt werden. Mit der Schlussrechnung wird über den Zins abgerechnet. Der Zinssatz beträgt bis 31.12.2023 0.25 % / Jahr und ab 01.01.2024 1% / Jahr.
Konsequente Verzinsung – Ausgleichs- und Vergütungszinsen
Die Fälligkeit des definitiven Steuerbetrags ist der 30. September des jeweiligen Steuerjahres. Zahlungen bis zum 30. September werden zu Gunsten, spätere Zahlungen zu Lasten des Steuerpflichtigen verzinst. Es ist daher zu empfehlen, die provisorische Rechnung jeweils frühzeitig zu begleichen.
Ratenzahlungen
Ist es dem Steuerpflichtigen nicht möglich, die Steuern innert Frist zu begleichen, ist dem Steueramt ein Gesuch um Ratenzahlung einzureichen.
Verspätete Zahlungen - Verzugszinsen
Die Zahlungsfrist für die Schlussrechnung ist 30 Tage. Bei verspäteter Zahlung werden ab dem 31. Tag Verzugszinsen fällig, welche nach der Schlusszahlung berechnet und in Rechnung gestellt werden. Der Verzugszinssatz beträgt 4,5% / Jahr.
Veränderung Einkommen / Vermögen
Sollte die provisorische Rechnung nicht den erwarteten Verhältnissen entsprechen, weil sich grössere Veränderungen ergeben (z.B. Lohn, Liegenschaftenunterhalt, Pensionierung, Arbeitslosigkeit usw.) passen wir die Rechnung anhand Ihrer Angaben an oder Sie zahlen mutmasslich mit dem leeren Einzahlungsschein (ESR+) etwas mehr ein.
Bitte senden Sie ein Mail an steueramt@hettlingen.ch, falls Sie eine Anpassung der provisorischen Rechnung möchten.
Informationen
- Datum
- 21. August 2019
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 052 305 05 08 / 03 | steueramt@hettlingen.ch |