Abmeldung
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Schriftenempfangsschein
- Militärdienstbüchlein (Männer bis 42. Altersjahr) oder Zivilschutzdienstbüchlein
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name | 
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| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt | 
|---|
| Name | Telefon | Kontakt | 
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| Einwohnerkontrolle | 052 305 05 04 | manuela.schibli@hettlingen.ch | 
 
                                        