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Inventarisation bei Todesfällen

Wir sind verpflichtet innert 14 Tagen nach Ereignis dem Erbenvertreter den Inventarfragebogen und die unterjährige Steuererklärung zuzustellen, welche innert 60 Tage dem Gemeindesteueramt einzureichen sind. Die Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

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