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Kinderbetreuungsverordnung (KiBeVo); Vernehmlassung 19.06. - 10.07.2023

19. Juni 2023

Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner

Der Gemeinderat plant an der Budget-Gemeindeversammlung im Herbst 2023 die Kinderbetreuungsverordnung (KiBeVo) vorzulegen. Die Verordnung soll die Betreuungsarten regeln, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. In Hettlingen existiert bisher keine Rechtsgrundlage.

Gemäss Kinder- /Jugendhilfegesetz (KJHG) und Volksschulgesetz (VSG) ist die Gemeinde verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu ermöglichen. Das KJHG regelt die Rahmenbedingungen für Kinder im Vorschulalter, das VSG regelt unter anderem die Fragen der schulergänzenden Kinderbetreuung. Im KJHG ist zudem festgehalten, dass sich die Gemeinde an den Kosten der Betreuung beteiligen soll.

Der vorliegende Entwurf der KiBeVo entstand in der Arbeitsgruppe bestehend aus Martina Modes (Schulpflegepräsidentin), Daniel Nadler (Schulpflege; Tagesstrukturen), Marianne Fischer (Leiterin Soziales), Manuela Ziegler und Edi Graf (Vertretungen Bevölkerung/Eltern), unter der Leitung von Svenya Honegger (Sozialvorständin). Fachlich wird die Arbeitsgruppe durch Sergio Tassinari, INFRAS AG, beraten.

Vor definitiver Verabschiedung zuhanden der Gemeindeversammlung geht die KiBeVo in die Vernehmlassung. Insbesondere interessiert sind wir an den Antworten zu den vorgelegten Fragen. Es ist Ihnen selbstverständlich freigestellt, weitere Punkte einzubringen.

Die Frist zur Vernehmlassung läuft bis 10. Juli 2023. In den nächsten Tagen ist geplant, zusätzlich ein Tarifrechner zu veröffentlichen, welcher die aktuelle Basis abbildet. Eine Info-Veranstaltung ist auf 19. August 2023, 10.00 Uhr, geplant.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.

Namens/Im Auftrag Gemeinderat / Arbeitsgruppe
Beste Grüsse
Svenya Honegger, Sozialvorständin

 

Link KIBE-Tarifrechner

 

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