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Abfallsäcke/-container ohne Marken / Illegale Abfallentsorgung - Helfen Sie mit!

20. Februar 2025

Illegale Abfallentsorgung
Abfälle jeglicher Art im Freien abzulagern oder stehenzulassen ist gemäss § 14 Abs. 1 des kantonalen Abfallgesetzes verboten. Es spielt keine Rolle, ob die Ablagerung auf privatem oder öffentlichem Grund geschieht und woher die Abfälle stammen.
Bitte melden Sie Feststellungen sofort und tragen Sie zur Ordnung und Umwelt bei.

Robidog und öffentliche Abfallkübel - Hundekot und Gelegenheits-Abfall
Robidogs und öffentliche Abfallkübel sind für Hundekot und Gelegenheits-Abfall gedacht. Plastiksäckli mit Haushaltskehrricht und/oder andere Fremdstoffe gehören nicht dazu. Haushaltskehrricht gehört in Abfallsäcke mit Marken. Abfallmarken für Säcke sind im Volg Hettlingen erhältlich.
Bitte melden Sie anderweitige Feststellungen unbedingt und tragen Sie zur Ordnung bei.

Kehrrichtsäcke/Container ohne Marken - Verboten und Kontrolle
Der Abfallentsorger ist angehalten, Kehrrichtsäcke ohne Abfallmarken nicht mehr mitzunehmen resp. Container ohne Marken nicht mehr zu leeren.
Festgestellte Verstösse bitte melden und werden recherchiert sowie polizeilich mit Busse verzeigt.

Übertretungen jeglicher Art werden bei der Polizei verzeigt. Selbstverständlich nehmen wir auch anonyme Meldungen ernst.
Herzlichen Dank für Ihr Mithilfe!

Zugehörige Objekte

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