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Verbot Abbrennen Feuer / Feuerwerk ab 11. Juli 2026

10. Juli 2026

Aufgrund der niederschlagsarmen Periode und anhaltend warmen Temperaturen herrscht im Wald, auf Getreidefeldern, Wiesen und Böschungen eine grosse Trockenheit. Bereits kleine Funkenwürfe könnten Brände entfachen. Die Wetterprognosen sagen heisses und trockenes Wetter voraus. Eine Entspannung ist nicht absehbar.

Das Risiko eines Wald- oder Flächenbrands wird als erheblich eingestuft. Deshalb wird auf dem ganzen Gemeindegebiet Hettlingen ein Verbot für das Abbrennen von Feuer und Feuerwerk erlassen.

Verboten sind

  • Feuern im Freien (z. B. Gärten, Balkonen, Grillplätzen)
  • Grillieren mit Holz, Holzkohle, Campingkochern o.ä.
    (Elektro-/Gasgrill erlaubt)
  • Unkraut-Abflammgeräte jeglicher Art
  • Abbrennen von Feuerwerk

 

Das Verbot für das Abbrennen von Feuer und Feuerwerk gilt bis auf Widerruf. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge sowie tiefere Temperaturen.

Gemeinderat Hettlingen

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Feuer- und Feuerwerksverbot_Plakat (PDF, 74 kB) Download 0 Feuer- und Feuerwerksverbot_Plakat
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