Kopfzeile

Inhalt

Wahl Mitglied Reformierte Kirchenpflege Hettlingen Rest Amtsdauer 2026 - 2030; Anordnung - Amtliche Publikation

14. August 2026

Für die Gesamterneuerungswahlen am 8. März 2026 standen nicht genügend Kandidierende für die Kirchenpflege der reformierten Kirche Hettlingen zur Verfügung. Auf einen zweiten Wahlgang wurde deshalb verzichtet. Da inzwischen eine kandidierende Person bekannt ist, wird die Wahl für das 5. Mitglied der Kirchenpflege der reformierten Kirche Hettlingen für den Rest der Amtsdauer 2026 - 2030 angeordnet. Wahlleitende Behörde ist der Gemeinderat Hettlingen.

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen sind der Gemeindeverwaltung Wahlvorschläge bis spätestens 23. September 2026, 13.00 Uhr einzureichen. Zur Wahrung der Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt eingetroffen sein (Abgabe Schalter/Briefkasten Gemeindehaus).

Als Mitglied vorgeschlagen werden kann jede Person, die Mitglied der evangelisch-reformierten Landeskirche Kanton Zürich ist. Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Formulare für Wahlvorschläge sind untenstehend abrufbar.

Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der erwähnten Eingabefrist veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge zurückgezogen, aber auch neue eingereicht werden.

Wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt sind, erklärt die wahlleitende Behörde die vorgeschlagene Person nach dieser weiteren Frist als gewählt. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, findet eine Urnenwahl am 29. November 2026 statt. Wird ein zweiter Wahlgang nötig, findet dieser am 28. Februar 2027 statt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

GEMEINDERAT HETTLINGEN

Zugehörige Objekte

Name Download
Wahlvorschlag ref. Kirchenpflege Wahl 29.11.2026_20260814 (PDF, 344 kB) Download 0 Wahlvorschlag ref. Kirchenpflege Wahl 29.11.2026_20260814
Icon