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Erneuerungswahl Friedensrichter/in Gemeinde Hettlingen Amtsdauer 2027 – 2033; Anordnung - Amtliche Publikation

16. Oktober 2026

Für die Amtsdauer 2027 – 2033 hat der Gemeinderat Hettlingen am 17.08.2026 gestützt auf § 57 des Gesetzes über die politischen Rechte die Erneuerungswahl der Friedensrichterin bzw. des Friedensrichters angeordnet.

Der 1. Wahlgang findet am 28. Februar 2027 statt. Ein allfälliger 2. Wahlgang ist für den 6. Juni 2027 vorgesehen.

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen sind der Gemeindeverwaltung Wahlvorschläge für die Gemeinde Hettlingen bis spätestens Mittwoch 25. November 2026, 16.30 Uhr einzureichen. Zur Wahrung der Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt eingetroffen sein (Abgabe Schalter/Briefkasten Gemeindehaus).

Als Friedensrichterin bzw. Friedensrichter vorgeschlagen werden kann jede stimmberechtigte Person, die im Kanton Zürich politisch wohnhaft ist. Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname). Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Formulare für Wahlvorschläge sind untenstehend abrufbar.

Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der erwähnten Eingabefrist veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge zurückgezogen, aber auch neue eingereicht werden. Wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt sind, erklärt die wahlleitende Behörde die vorgeschlagene Person nach dieser weiteren Frist als gewählt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

GEMEINDERAT HETTLINGEN

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Wahlvorschlag FriedensrichterIn 28.02.2027 (PDF, 107 kB) Download 0 Wahlvorschlag FriedensrichterIn 28.02.2027
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