Waldbrandgefahr: Gefahrenstufe 5 - Feuerverbot / Sorgsamer Umgang Trinkwasser
Der Kanton Zürich hat am 30. Juli 2026 die Waldbrandgefahr auf Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr) erhöht. Im gesamten Kantonsgebiet gilt ein Feuerverbot im Wald sowie in Waldesnähe.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der Wetterprognosen ist derzeit keine Entspannung der Situation in Sicht. Das Verbot für das Abbrennen von Feuer und Feuerwerk auf dem gesamten Gemeindegebiet bleibt deshalb auch über den 1. August hinaus bis auf Widerruf bestehen (siehe Publikation vom 10.07.2026). Eine Aufhebung ist erst nach ausgiebigen, flächendeckenden Niederschlägen und deutlich tieferen Temperaturen vorgesehen.
Ebenfalls gelten die Massnahmen zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser unverändert weiter. Die Bevölkerung wird gebeten, Wasser sparsam zu verwenden und die bisherigen Empfehlungen zu beachten (siehe Publikation vom 07.07.2026).
Weitere Informationen:
https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/wald/waldbrandgefahr.html#1672557020Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
https://www.waldbrandgefahr.ch/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
https://www.trockenheit.admin.ch/deExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Gemeinderat Hettlingen