Kopfzeile

Inhalt

Teilrevision "Harmonisierung Baubegriffe" BZO - Vernehmlassung & Info-Veranstaltung

1. Februar 2024

Rückmeldungen zur Vernehmlassung / Weiteres Vorgehen
(siehe letztes Dokument unten [aktualisiert 22.05.2024])

 

Der Gemeinderat informierte in der HZ 07/2023 über die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO), um die Harmonisierung der Baubegriffe vom Kanton zu übernehmen. Die wichtigsten Baubegriffe und Messweisen sollen schweizweit harmonisiert werden. Die Gemeinden haben dafür Zeit bis 28. Februar 2025. Am 8. Januar 2024 verabschiedete der Gemeinderat deshalb die vom Kanton vorgeprüfte Teilrevision "Harmonisierung Baubegriffe" BZO. Er lädt die Einwohnerinnen und Einwohner von Hettlingen ein, an der Vernehmlassung teilzunehmen (Info-Veranstaltung 24. Februar 2024).

Die geltende BZO stammt aus dem Jahr 2013. Üblicherweise wird eine inhaltlich und zeitlich sehr anspruchsvolle, ordentliche Teilrevision nach 10 - 15 Jahre angestossen. Wegen der Frist zur Einführung der harmonisierten Baubegriffe hat der Gemeinderat entschieden, eine ausserordentliche Teilrevision "Harmonisierung Baubegriffe" BZO und eine umfangreichere ordentliche Teilrevision BZO in zwei Schritten durchzuführen. Die "Harmonisierung Baubegriffe" BZO liegt nun zur Vernehmlassung vor.

Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) ist ein Vertrag zwischen den Kantonen und soll die wichtigsten Baubegriffe und Messweisen gesamtschweizerisch zu vereinheitlichen, um das Planungs- und Baurecht für die Bauwirtschaft und die Bevölkerung zu vereinfachen. Für die Harmonisierung der Baubegriffe änderten einige Artikel in kantonalen Gesetzen und Verordnungen. Eine übersichtliche Darstellung der Änderungen bei den Baubegriffen und den Messweisen sowie weitere Informationen stellt der Gemeinderat hier zur Verfügung. Die kantonalen Gesetzesänderungen wurden auf den 1. März 2017 eingeführt. Sie treten erst in Kraft, wenn sie in die BZO der Gemeinde überführt wurden.

Gleichzeitig mit der Harmonisierung der Baubegriffe soll neu auf Planungsvorteilen, die durch Auf-, Ein-, Umzonungen entstehen, ein Mehrwertausgleich erhoben werden. Der Gemeinderat legte eine Freifläche von 1'500 m2 auf die Erhebung des Ausgleichs fest. Auf dem um Fr. 100'000 reduzierten Mehrwert soll eine Abgabe von 20 % erfolgen. Die Erträge fliessen in einen kommunalen Fonds und können ausschliesslich für die Gestaltung des öffentlichen Raums oder Einrichtungen genutzt werden. Das Reglement für den Mehrwertausgleichsfonds und weitere Informationen finden Sie hier.

Der Gemeinderat informiert am Samstag, 24. Februar 2024, 9.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle über die Hintergründe der Teilrevision "Harmonisierung Baubegriffe" BZO und ihre Umsetzung.

Sie sind eingeladen, an der Vernehmlassung der Teilrevision "Harmonisierung Baubegriffe" BZO und dem Reglement Mehrwertausgleichfonds teilzunehmen und Ihre Eingaben bis am 8. März 2024 einzureichen.

Wir freuen uns über einen aktiven Austausch mit Ihnen zur Teilrevision "Harmonisierung Baubegriffe" BZO.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.

Namens / Im Auftrag Gemeinderat/Arbeitsgruppe
Beste Grüsse
Thomas Trüb, Hochbauvorstand

 

Links Kanton Zürich

Website Kanton Zürich "Harmonisierung der Baubegriffe"

Website Kanton Zürich "Mehrwertausgleich"

Zugehörige Objekte

Name
Harmonisierung Baubegriffe_BZO_Synopse_20240202 Download 0 Harmonisierung Baubegriffe_BZO_Synopse_20240202
Harmonisierung Baubegriffe_BZO_Reglement kommunaler Mehrwertausgleichsfonds_20240202 Download 1 Harmonisierung Baubegriffe_BZO_Reglement kommunaler Mehrwertausgleichsfonds_20240202
20211104_IVHB_Broschuere_2_Auflage Download 2 20211104_IVHB_Broschuere_2_Auflage
Harmonisierung Baubegriffe BZO_Onlineformular_20240202 Download 3 Harmonisierung Baubegriffe BZO_Onlineformular_20240202
Teilrevision Harmonisierung Baubegriffe BZO_Reglement Mehrwertausgleichfonds_Rückmeldung Vernehmlassung_20240522_uz Download 4 Teilrevision Harmonisierung Baubegriffe BZO_Reglement Mehrwertausgleichfonds_Rückmeldung Vernehmlassung_20240522_uz
Icon